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148 – Bebauungspläne richtig lesen: offene & geschlossene Bauweise – Teil 1

148 Offene oder geschlossene Bauweise

Offene Bauweise
Die offene Bauweise kennzeichnet sich dadurch, dass bei den Gebäuden ein seitlicher Grenzabstand einzuhalten ist. Dies sind z.B. Einzel- und Doppelhäuser und auch Hausgruppen bis max. 50 Meter Länge. Garagen und Stellplätze dürfen dabei an die Grenze gebaut werden.

Geschlossene bauweise
Bei der geschlossenen Bauweise gibt es keine seitlichen Grenzabstände. Die Häuser werden zusammengebaut. Die Grenzwände bei der geschlossenen Bauweise werden als Brandwände bzw. Gebäudeabschlusswände errichtet. Beispiele für die geschlossene Bauweise sind Blockbebauungen und Kettenbauten bei der Einzelhäuser und Garagen wie an einer Kette aneinandergebaut werden.


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